
Die Flut neuer Gesetze ist für Mittelständler erdrückend, doch die Lösung liegt nicht darin, über Nacht zum Juristen zu werden, sondern darin, ein smartes Frühwarnsystem aufzubauen.
- Konzentrieren Sie sich auf die spezifischen Risiken für Ihr Geschäftsmodell, statt zu versuchen, alle Nachrichten zu verfolgen.
- Etablieren Sie einfache, wiederholbare Routinen für die wichtigsten Compliance-Bereiche, von der Arbeitszeiterfassung bis zum Datenschutz.
Empfehlung: Bauen Sie ein proaktives System auf, das relevante Änderungen filtert und in überschaubare Aufgaben übersetzt. Das schafft Sicherheit und verhindert teure Bussgelder.
Kennen Sie das Gefühl? Eine E-Mail mit dem Betreff „Wichtige Gesetzesänderung“ landet im Postfach oder ein Kunde fragt nach einer neuen Norm, von der Sie noch nie gehört haben. Für Geschäftsführer im Mittelstand ohne eigene Rechtsabteilung ist dieser ständige Strom neuer Vorschriften eine Quelle von Stress und Unsicherheit. Die Angst, eine entscheidende Änderung zu übersehen und ein teures Bussgeld zu riskieren, ist allgegenwärtig. Viele verlassen sich auf die üblichen Ratschläge: Fachnewsletter überfliegen, gelegentlich ein Seminar besuchen oder auf Hinweise vom Steuerberater hoffen. Doch diese passiven Methoden fühlen sich oft an wie ein Stochern im Nebel.
Doch was wäre, wenn der Schlüssel zur Compliance-Sicherheit nicht darin liegt, noch mehr Informationen zu sammeln, sondern darin, einen besseren Filter zu haben? Wenn es nicht darum geht, jede einzelne Vorschrift zu kennen, sondern darum, ein einfaches, aber effektives internes Frühwarnsystem zu etablieren, das genau die Risiken identifiziert, die für Ihr Unternehmen wirklich relevant sind. Ein solches System wandelt abstrakte Paragrafen in konkrete, überschaubare Aufgaben um und gibt Ihnen die Kontrolle zurück. Es geht darum, von der reaktiven Panik zu einer proaktiven Routine zu wechseln, die Ihnen Sicherheit gibt und gleichzeitig wertvolle Zeit spart.
Dieser Artikel ist Ihr Praxisleitfaden für genau dieses System. Wir werden uns nicht in juristischen Details verlieren, sondern Ihnen für acht zentrale unternehmerische Bereiche zeigen, wie Sie die aktuellen Herausforderungen erkennen und mit pragmatischen Lösungen meistern. Von der Pflicht zur internen Meldestelle über die Tücken der E-Rechnung bis hin zur Absicherung des Zahlungsverkehrs – hier finden Sie die Antworten, um ruhig schlafen zu können.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Wegweiser durch den Compliance-Dschungel
- Müssen Sie ab 50 Mitarbeitern wirklich eine interne Meldestelle einrichten?
- Excel oder App: Welche Erfassungsmethode ist nach dem Urteil noch zulässig?
- Wie bereiten Sie Ihre Buchhaltung auf die Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 vor?
- Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten und droht ein Bussgeld bei fehlendem Eintrag?
- Müssen Sie sich registrieren, wenn Sie Waren in Kartons versenden?
- Wann führen Finanzkennzahlen im Kleingedruckten zur sofortigen Kreditkündigung?
- Welche Dienstleister müssen Sie vertraglich binden, um nicht selbst zu haften?
- Wie verhindern Sie Betrug und Fehler durch ein Vier-Augen-Prinzip im Zahlungsverkehr?
Müssen Sie ab 50 Mitarbeitern wirklich eine interne Meldestelle einrichten?
Ja, die Antwort ist eindeutig: Seit dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen in Deutschland mit 50 oder mehr Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle gemäss dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu betreiben. Dies ist keine Option, sondern eine zwingende Vorgabe. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Einrichtung weder übermässig kompliziert noch teuer sein muss. Ziel des Gesetzes ist es, Mitarbeitern einen sicheren Kanal zu bieten, um auf Missstände wie Betrug, Korruption oder Datenschutzverstösse hinzuweisen, ohne Repressalien fürchten zu müssen.
Das Ignorieren dieser Pflicht ist ein erhebliches Risiko. Verstösse können empfindliche Strafen nach sich ziehen; so drohen bis zu 20.000 Euro Bussgeld allein für das Fehlen einer funktionierenden Meldestelle. Gerade für den Mittelstand gibt es aber kosteneffiziente Lösungen. Eine praxisnahe Option für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern ist die Bündelung von Ressourcen. Mehrere Unternehmen können sich zusammenschliessen und eine gemeinsame externe Meldestelle betreiben, die beispielsweise von einer spezialisierten Anwaltskanzlei betreut wird. Dies reduziert die jährlichen Kosten pro Unternehmen erheblich von potenziell 5.000-10.000 Euro auf einen Bruchteil dessen.
Ihr Plan zur Einrichtung der internen Meldestelle
- Mitarbeiteranzahl prüfen: Stellen Sie sicher, ob Sie die Schwelle von 50 Beschäftigten erreichen oder überschreiten. Die Pflicht gilt seit dem 17.12.2023.
- Lösung wählen: Entscheiden Sie sich zwischen einer rein internen Stelle (z.B. Compliance-Beauftragter), einem externen Dienstleister (Ombudsperson) oder einer gemeinsamen Meldestelle mit anderen KMU.
- Meldekanäle implementieren: Richten Sie mindestens drei Wege ein: mündlich (z.B. eine dedizierte Telefonnummer), schriftlich (E-Mail oder ein sicheres Portal) und auf Wunsch ein persönliches Treffen.
- Richtlinie erstellen und kommunizieren: Formulieren Sie eine klare Compliance-Richtlinie, die den Prozess erklärt, und machen Sie diese allen Mitarbeitern zugänglich, z.B. im Intranet.
- Dokumentationssystem aufsetzen: Stellen Sie sicher, dass der Eingang einer Meldung innerhalb von 7 Tagen bestätigt und eine Rückmeldung zum Stand der Dinge innerhalb von 3 Monaten erfolgt.
- Verantwortliche schulen: Die Personen, die die Meldungen bearbeiten, müssen zur absoluten Vertraulichkeit und zum korrekten Umgang mit den Daten geschult werden.
Betrachten Sie die Meldestelle nicht als lästige Pflicht, sondern als wertvollen Teil Ihres Frühwarnsystems. Sie gibt Ihnen die Chance, interne Probleme zu lösen, bevor sie eskalieren und extern bekannt werden.
Excel oder App: Welche Erfassungsmethode ist nach dem Urteil noch zulässig?
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für alle deutschen Unternehmen Realität. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie. Während laut einer Studie der BAuA bereits 82 % der Beschäftigten ihre Arbeitszeit erfassen, sind viele bestehende Systeme – insbesondere einfache Excel-Listen – nicht mehr zukunftssicher. Das Gesetz verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System, das Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert. Eine handschriftliche Liste oder eine simple Excel-Tabelle kann leicht manipuliert werden und gilt daher zunehmend als nicht revisionssicher.
Für Mittelständler stellt sich die Frage nach einer pragmatischen und gesetzeskonformen Lösung. Die Wahl des richtigen Werkzeugs hängt stark von der Unternehmensgrösse und Komplexität ab. Während Kleinstbetriebe vorübergehend noch mit manuellen Methoden durchkommen könnten, ist für wachsende Unternehmen der Umstieg auf eine digitale Lösung unumgänglich.

Die visuelle Darstellung moderner Systeme zeigt, worum es geht: nicht um Überwachung, sondern um Transparenz und Fairness für beide Seiten. Eine digitale Erfassung per App oder Terminal schafft eine verlässliche Datenbasis, die bei Prüfungen durch den Zoll oder bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entscheidend ist. Zudem erleichtert sie die Lohnabrechnung und Projektkalkulation.
Die folgende Matrix bietet eine Orientierungshilfe, um die richtige Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen. Sie zeigt deutlich, ab wann eine einfache Lösung an ihre Grenzen stösst und eine professionelle Software zur Pflicht wird.
| Unternehmensgrösse | Excel/Papier | Digitale Lösung | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| <10 Mitarbeiter | Kurzfristig möglich | Empfohlen | Excel mit digitaler Signatur |
| 10-50 Mitarbeiter | Fehleranfällig | Dringend empfohlen | Cloud-basierte App (z.B. TimeSafe) |
| 50+ Mitarbeiter | Nicht revisionssicher | Pflicht | Professionelle Software mit BAG-Konformität |
Investieren Sie jetzt in ein sauberes System, um spätere Rechtsstreitigkeiten und aufwendige Nachdokumentationen zu vermeiden. Eine gute digitale Lösung ist heute oft schon für wenige Euro pro Mitarbeiter und Monat zu haben.
Wie bereiten Sie Ihre Buchhaltung auf die Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 vor?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Das bedeutet: Das Versenden einer einfachen PDF-Rechnung per E-Mail wird dann nicht mehr ausreichen. Künftig müssen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Für Sie als Mittelständler ist es entscheidend, Ihre Buchhaltungsprozesse jetzt darauf vorzubereiten, um nicht den Anschluss zu verlieren.
Zwei Formate stehen dabei im Fokus: XRechnung und ZUGFeRD. Die XRechnung ist ein reines XML-Datenformat, das maschinell perfekt lesbar ist, für den Menschen aber einen speziellen Viewer benötigt. ZUGFeRD ist ein Hybridformat, das eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit einem eingebetteten XML-Datensatz kombiniert. Für den Einstieg ist ZUGFeRD oft die pragmatischere Wahl für KMU.
Die Umstellung ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Ihrer Verwaltung. Sie beschleunigt nicht nur den Rechnungseingang und -ausgang, sondern reduziert auch Fehlerquellen und manuellen Aufwand. Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt diese Digitalisierung. So können KMU bis zu 16.500 Euro Förderung durch Programme wie „Go-Digital“ für die Modernisierung ihrer Buchhaltungsprozesse erhalten. Dies senkt die Einstiegshürde erheblich.
Die Wahl des richtigen Formats und der passenden Software hängt von Ihren Kunden und Ihrer IT-Infrastruktur ab. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der ersten Orientierung.
| Kriterium | XRechnung | ZUGFeRD 2.x |
|---|---|---|
| Format | Reine XML-Datei | Hybrid (PDF + XML) |
| Lesbarkeit | Nur mit Viewer | Direkt als PDF lesbar |
| B2G-Pflicht | Ja, bundesweit | Teilweise |
| Übergangsphase KMU | Komplexer | Einfacher |
| Kosten Software | Ab 0 € (ELSTER) | Ab 30 €/Monat |
Sprechen Sie proaktiv mit Ihrem Steuerberater und Ihren wichtigsten Geschäftspartnern, um eine gemeinsame Strategie für die Umstellung zu entwickeln und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten und droht ein Bussgeld bei fehlendem Eintrag?
Das Transparenzregister ist eines der schärfsten Schwerter im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – und eine der am häufigsten übersehenen Pflichten im Mittelstand. Nahezu jede juristische Person in Deutschland (z.B. GmbH, AG, KG) muss ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ an dieses elektronische Register melden. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person, die letztlich hinter einem Unternehmen steht, indem sie mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Die Tücke liegt im Detail. Viele Geschäftsführer wiegen sich in falscher Sicherheit, weil die Gesellschafterstruktur auf dem Papier klar erscheint. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die frühere „Mitteilungsfiktion“, bei der ein Eintrag im Handelsregister ausreichte, noch gilt. Dies ist seit 2022 nicht mehr der Fall. Ein besonders riskantes Feld sind Holding-Strukturen: Wenn eine GmbH von einer anderen GmbH gehalten wird, muss die Kette bis zur natürlichen Person zurückverfolgt werden. Der Geschäftsführer der Tochter-GmbH ist für die korrekte Meldung verantwortlich, auch wenn er die Eigentümerstruktur der Muttergesellschaft nicht direkt einsehen kann.
Die Konsequenzen bei Verstössen sind drastisch und können existenzbedrohend sein. Die Bussgelder sind bewusst abschreckend hoch angesetzt. In schweren Fällen können bis zu 1 Million Euro Bussgeld für Führungskräfte verhängt werden. Zudem werden bestandskräftige Bussgelder auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts veröffentlicht – ein erheblicher Reputationsschaden. Die Prüfung und Aktualisierung des Transparenzregistereintrags muss daher ein fester Punkt auf der jährlichen Compliance-Checkliste jedes Geschäftsführers sein.
Prüfen Sie Ihren Eintrag mindestens einmal jährlich und bei jeder Änderung in der Gesellschafterstruktur. Im Zweifel ist eine kurze anwaltliche Beratung deutlich günstiger als das drohende Bussgeld.
Müssen Sie sich registrieren, wenn Sie Waren in Kartons versenden?
Ja, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit. Sobald Sie als Unternehmen erstmals eine mit Ware befüllte Verpackung (dazu zählen Versandkartons, Füllmaterial, Klebeband etc.), die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt, in Umlauf bringen, unterliegen Sie dem Verpackungsgesetz (VerpackG). Das betrifft nicht nur grosse Konzerne, sondern explizit auch den kleinen Online-Shop, den Manufakturbetrieb oder den Händler, der gelegentlich Ware an Privatkunden versendet.
Die Pflichten sind zweistufig: Zuerst müssen Sie sich im Register LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Diese Registrierung ist öffentlich einsehbar und kostenlos. Zweitens müssen Sie Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen bei einem dualen System (wie z.B. Der Grüne Punkt) lizenzieren. Das bedeutet, Sie zahlen eine Gebühr dafür, dass diese Verpackungen später gesammelt und recycelt werden. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert ein Vertriebsverbot und Bussgelder.

Die offizielle Stelle formuliert es unmissverständlich, um klarzustellen, dass es kaum Ausnahmen gibt. Diese breite Definition ist ein Kernstück des Gesetzes und soll Trittbrettfahrer verhindern.
Jeder, der erstmals eine befüllte Verpackung an einen privaten Endverbraucher in Deutschland versendet, ist betroffen – auch der kleine Online-Shop.
– Zentrale Stelle Verpackungsregister, ZSVR Compliance-Leitfaden 2024
Die Lizenzierung kleiner Mengen ist oft schon für einen geringen zweistelligen Betrag pro Jahr möglich. Der Aufwand für die Registrierung und jährliche Meldung ist überschaubar, das Risiko bei Nichterfüllung jedoch erheblich.
Wann führen Finanzkennzahlen im Kleingedruckten zur sofortigen Kreditkündigung?
Im Kleingedruckten Ihrer Kreditverträge verbergen sich oft sogenannte „Covenants“. Das sind vertragliche Nebenabreden, die Sie zur Einhaltung bestimmter finanzieller Spielregeln verpflichten. Werden diese Regeln verletzt, hat die Bank das Recht, den Kredit ausserordentlich zu kündigen – selbst wenn Sie Ihre Raten immer pünktlich zahlen. Für Mittelständler ist die Überwachung dieser Kennzahlen daher überlebenswichtig, denn eine plötzliche Kreditkündigung kann die Liquidität und damit die Existenz des Unternehmens gefährden.
Typische Covenants, die gerade deutsche Regionalbanken wie Sparkassen und Volksbanken verwenden, sind Schwellenwerte für die Eigenkapitalquote (oft min. 20 %), den Verschuldungsgrad (z.B. Nettoverschuldung / EBITDA max. 3,5x) oder auch organisatorische Pflichten wie die fristgerechte Vorlage des Jahresabschlusses (z.B. bis 30.06. des Folgejahres). Ein temporärer Verlust oder eine grosse Investition kann diese Werte schnell in den kritischen Bereich drücken. Proaktive Kommunikation ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Ein Fall aus der Praxis, der in einer Analyse von Compliance-Systemen beschrieben wird, illustriert dies: Ein Maschinenbauer, dessen Eigenkapitalquote durch Corona-Verluste auf 18 % fiel, informierte seine Bank drei Monate vor Jahresabschluss. Durch diese Transparenz handelte er eine temporäre Aussetzung der Covenants („Waiver“) für 12 Monate aus und sicherte so seine Finanzierung.
Um solche Krisen zu vermeiden, sollten Sie ein einfaches Überwachungs-Dashboard für Ihre Covenants einrichten. Das ist ein zentraler Bestandteil Ihres finanziellen Frühwarnsystems. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei:
- Identifizieren Sie alle Covenants aus Ihren aktiven Kreditverträgen.
- Integrieren Sie diese Kennzahlen in Ihre monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
- Definieren Sie Warnschwellen, z.B. bei 80 % Erreichung eines kritischen Wertes.
- Richten Sie (wenn möglich) automatisierte E-Mail-Alerts bei Annäherung an diese Schwellen ein.
- Erstellen Sie monatliche Trendanalysen, um negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
- Planen Sie proaktiv Quartalsgespräche mit Ihrem Bankberater ein, um über die Entwicklung zu sprechen.
Sehen Sie Ihre Bank nicht als Gegner, sondern als Partner. Eine offene und frühzeitige Kommunikation über finanzielle Herausforderungen schafft Vertrauen und gibt Ihnen den nötigen Handlungsspielraum.
Welche Dienstleister müssen Sie vertraglich binden, um nicht selbst zu haften?
In einer arbeitsteiligen Wirtschaft lagern Unternehmen viele Aufgaben an externe Spezialisten aus: die Lohnbuchhaltung, den Newsletter-Versand, das Hosting der Webseite. Doch sobald ein Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten (von Mitarbeitern, Kunden etc.) verarbeitet, werden Sie rechtlich zu einer Einheit. Wenn Ihr Dienstleister einen Datenschutzfehler macht, haften primär Sie als Auftraggeber. Die Bussgelder können gemäss DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Um dieses enorme Risiko zu minimieren, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwingend erforderlich. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und stellt sicher, dass der Dienstleister die gleichen hohen Datenschutzstandards einhält wie Sie selbst. Ein fehlender oder mangelhafter AVV ist einer der häufigsten und teuersten Compliance-Fehler bei Betriebsprüfungen. Es reicht nicht, den Dienstleister einfach zu beauftragen; Sie müssen ihn vertraglich an die Kandare nehmen.
Die Pflicht zum AVV besteht bei einer Vielzahl von Dienstleistern. Die folgende Übersicht zeigt typische Fälle und die notwendigen Vertragsarten, um die Haftung korrekt zu regeln.
| Dienstleister-Typ | Vertragsart | Bussgeld bei Fehlen |
|---|---|---|
| Lohnbuchhalter extern | AVV zwingend | Bis 20 Mio. € |
| Newsletter-Tool | AVV zwingend | Bis 20 Mio. € |
| Cloud-Hoster | AVV zwingend | Bis 20 Mio. € |
| Gemeinsame Events | Joint Control | Bis 20 Mio. € |
| Externer Kundenservice | Funktionsübertragung | Abhängig vom Fall |
Bevor Sie einen Dienstleister beauftragen, der Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, sollten Sie eine kurze, aber sorgfältige Prüfung durchführen. Eine einfache Checkliste hilft dabei:
- Ist der Dienstleister in der EU ansässig? (Falls nicht: Drittlandtransfer prüfen!)
- Liegt eine anerkannte Zertifizierung vor (z.B. ISO 27001)?
- Sind die technischen und organisatorischen Massnahmen (TOMs) des Dienstleisters dokumentiert und ausreichend?
- Gibt es eine klare Haftungsregelung im Vertrag?
- Ist ein Audit-Recht für Sie als Auftraggeber vereinbart?
- Werden Sub-Auftragsverarbeiter genannt und müssen diese von Ihnen genehmigt werden?
Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Auftragsverarbeiter und prüfen Sie die Verträge regelmässig. Dies ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Das Wichtigste in Kürze
- Hinweisgeberschutz: Ab 50 Mitarbeitern ist eine Meldestelle Pflicht, kann aber kostengünstig mit anderen KMU geteilt oder ausgelagert werden.
- E-Rechnung 2025: Die Umstellung ist unausweichlich, aber staatliche Förderungen von bis zu 16.500 € können die Investition erheblich erleichtern.
- Betrugsprävention: Ein einfaches Vier-Augen-Prinzip, das selbst in 2-Personen-Unternehmen umsetzbar ist, verhindert effektiv Zahlungsfehler und Betrugsversuche.
Wie verhindern Sie Betrug und Fehler durch ein Vier-Augen-Prinzip im Zahlungsverkehr?
Eine falsche IBAN, ein Zahlendreher oder – im schlimmsten Fall – eine gefälschte Rechnung eines Betrügers: Fehler im Zahlungsverkehr sind schnell passiert und können teuer werden. Eines der einfachsten und wirksamsten Kontrollinstrumente zur Vermeidung solcher Probleme ist das Vier-Augen-Prinzip. Das Grundprinzip lautet: Eine Person erfasst eine Zahlung, eine zweite, unabhängige Person prüft und gibt sie frei. Diese Trennung von Erfassung und Freigabe verhindert nicht nur versehentliche Fehler, sondern ist auch eine starke Hürde gegen internen und externen Betrug wie den „CEO-Fraud“.
Viele kleine Unternehmen glauben, dieses Prinzip sei bei ihnen nicht umsetzbar. Doch das ist ein Irrtum. Selbst eine 2-Personen-GmbH kann ein skaliertes Vier-Augen-Prinzip etablieren. Ein Praxisbeispiel: Der Geschäftsführer erfasst alle Zahlungen am Freitag, seine Ehefrau mit Prokura prüft die Sammelüberweisung und gibt sie am Samstag frei. Zusätzlich werden bei allen Zahlungsanweisungen über 1.000 €, die per E-Mail eingehen, eine telefonische Rückbestätigung zur Pflicht. Dieses einfache System verhinderte bereits einen Betrugsversuch über 15.000 €.
Moderne Banking-Software für Unternehmen unterstützt dieses Prinzip standardmässig. Sie müssen die Funktion oft nur aktivieren. Hier sind konkrete Beispiele, wie Sie das Vier-Augen-Prinzip in gängiger deutscher Software einrichten:
- DATEV Unternehmen online: Trennen Sie die Nutzerrechte unter „Stammdaten > Benutzer“ in Erfassungs- und Freigaberechte.
- Sparkassen Business-Portal: Nutzen Sie die Funktion der „A-Unterschrift“ für die Erfassung und der „B-Unterschrift“ für die endgültige Freigabe.
- Commerzbank Corporate Banking: Weisen Sie den beteiligten Personen die getrennten Rollen „Erfasser“ und „Freigeber“ zu.
- Lexware: Definieren Sie entsprechende Workflow-Regeln und Freigabeprozesse unter „Einstellungen > Zahlungsverkehr“.
- Allgemeiner Tipp: Nutzen Sie Sammelüberweisungen, um mehrere Zahlungen gebündelt zu prüfen und freizugeben. Aktivieren Sie Push-Benachrichtigungen für beide verantwortlichen Personen.
Beginnen Sie noch heute damit, Ihr persönliches Frühwarnsystem aufzubauen und die Kontrolle über Ihre unternehmerischen Risiken zurückzugewinnen. Ein erster Schritt ist eine unverbindliche Analyse Ihrer grössten Compliance-Lücken. So wandeln Sie Unsicherheit in strategische Sicherheit um.