
Ein effektives Versicherungsportfolio ist kein Sammelsurium von Standardpolicen, sondern ein strategisches Instrument, das auf kalkulierter Risikotragfähigkeit und dem Wissen um Ausschlussklauseln beruht.
- Kleinschäden bewusst selbst zu tragen, schont nicht nur die Prämie, sondern schützt auch vor einer Vertragskündigung durch den Versicherer.
- Spezialmakler bieten im Gegensatz zu Hausbanken die nötige Branchenexpertise, um komplexe Risiken zu identifizieren und Deckungslücken zu schliessen.
Empfehlung: Analysieren Sie zuerst Ihr individuelles Risikoprofil und Ihre finanzielle Tragfähigkeit. Erst dann sollten Sie gezielt nach passenden Deckungskonzepten suchen – nicht umgekehrt.
Als Gründer oder CFO stehen Sie vor einem ständigen Dilemma: Wie sichert man das Unternehmen ab, ohne das Budget durch unzählige Versicherungsprämien zu sprengen? Die Standardantworten sind oft unbefriedigend. Man rät Ihnen zu einer Betriebshaftpflicht, einer Inhaltsversicherung und neuerdings dringlich zu einer Cyber-Police. Doch dieser Ansatz, Policen wie auf einer Einkaufsliste abzuhaken, führt oft zu zwei Problemen: teure Überversicherung in manchen Bereichen und gefährliche Deckungslücken in anderen.
Die meisten Ratgeber konzentrieren sich darauf, *was* Sie versichern sollen. Doch die strategisch entscheidende Frage ist, *wie* Sie Risiken bewerten und welche Sie bewusst selbst tragen können. Die wahre Kunst des Risikomanagements liegt nicht darin, jedes denkbare Szenario zu versichern. Sie liegt in der Definition Ihrer unternehmerischen Risikotragfähigkeit – also der Fähigkeit, bestimmte Schäden aus eigener Tasche zu zahlen, um Prämien für existenzielle Risiken zu optimieren. Dieser Ansatz verwandelt die Versicherung von einer reinen Kostenposition in ein aktives Steuerungsinstrument.
Dieser Artikel bricht mit der traditionellen Sichtweise. Statt einer simplen Liste von Policen erhalten Sie eine strategische Entscheidungsgrundlage. Wir analysieren, wann ein hoher Selbstbehalt sinnvoll ist, wie Sie den richtigen Berater finden und warum Ihr eigenes Verhalten im Schadensfall oft wichtiger ist als die Police selbst. Ziel ist es, Ihnen das Rüstzeug zu geben, um ein massgeschneidertes, kosteneffizientes und vor allem wirksames Schutzkonzept für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Um Ihnen eine klare Struktur für diese komplexe Thematik zu bieten, gliedert sich der folgende Artikel in präzise Fragestellungen. Jeder Abschnitt beleuchtet einen kritischen Aspekt des modernen gewerblichen Risikomanagements und liefert Ihnen konkrete, praxiserprobte Antworten.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Wegweiser zur optimalen Versicherungsstrategie
- Lohnt sich, Kleinschäden bis 5.000 € selbst zu tragen, um Prämie zu sparen?
- Spezialmakler oder Hausbank-Agentur: Wer versteht Ihr Branchenrisiko besser?
- Welchen Fehler dürfen Sie in den ersten 24 Stunden nach einem Brand niemals machen?
- Zahlt die Versicherung bei einer Pandemie oder behördlichen Anordnung wirklich?
- Warum verweigern Versicherer den Schutz, wenn Sie keine 2-Faktor-Authentifizierung haben?
- Die Gefahr versteckter Kosten bei der Implementierung neuer IT-Systeme
- Wie schnell finden Sie Ersatz, wenn Ihr Hauptlieferant durch höhere Gewalt ausfällt?
- Wie sparen Sie 20 % Prämie, ohne Lücken im Versicherungsschutz zu riskieren?
Lohnt sich, Kleinschäden bis 5.000 € selbst zu tragen, um Prämie zu sparen?
Die Entscheidung für oder gegen einen Selbstbehalt ist eine der fundamentalsten Weichenstellungen in Ihrer Versicherungsstrategie. Viele Unternehmer sehen darin primär eine Möglichkeit, die laufenden Prämien zu senken. Doch der strategische Wert eines Selbstbehalts geht weit darüber hinaus. Es geht um den bewussten Umgang mit der eigenen Risikotragfähigkeit. Ein Schaden von 2.000 € ist ärgerlich, aber für ein gesundes Unternehmen in der Regel kein existenzielles Problem. Ein Grossbrand, der den Betrieb für Monate lahmlegt, hingegen schon. Die Versicherung sollte primär für letzteres da sein.
Die Logik ist einfach: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie. Doch die Rechnung ist nicht nur eine finanzielle. Versicherer analysieren Ihr Schadenprofil genau. Mehrere gemeldete Kleinschäden innerhalb kurzer Zeit signalisieren ein hohes Risiko. Die Folge kann eine Vertragssanierung mit höheren Beiträgen oder im schlimmsten Fall die Kündigung sein. Einen neuen Versicherer zu finden, wird dann oft schwierig und teuer. Das strategische Tragen von Kleinschäden ist also auch eine Massnahme zur Sicherung Ihrer langfristigen Versicherbarkeit. Wie die Studie „Gewerbeversicherungsreport 2024“ zeigt, sind viele kleine und mittelständische Unternehmen mit grossen Herausforderungen konfrontiert; ein stabiles Versicherungskonzept ist dabei ein wesentlicher Stabilitätsanker.
Die Festlegung der richtigen Höhe ist ein Balanceakt. Sie muss hoch genug sein, um eine signifikante Prämienersparnis zu erzielen, aber niedrig genug, um die Liquidität im Schadensfall nicht zu gefährden. Eine Analyse Ihrer historischen Schadensdaten der letzten drei bis fünf Jahre ist hierfür eine exzellente Grundlage. Kalkulieren Sie zudem, dass der selbst getragene Schaden als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar ist, was die effektive Belastung reduziert.
Ihr Fahrplan zur strategischen Selbstbeteiligung
- Branchenrisiko analysieren: Bewerten Sie die typische Frequenz und Höhe von Schäden in Ihrer Branche. Je risikoreicher der Sektor, desto sorgfältiger muss der Selbstbehalt kalkuliert werden.
- Ersparnis berechnen: Fordern Sie von Ihrem Berater Angebote mit verschiedenen Selbstbehaltsstufen (z.B. 500 €, 1.000 €, 2.500 €, 5.000 €) an, um den Prämien-Risiko-Hebel zu quantifizieren.
- Liquidität prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den maximal gewählten Selbstbehalt jederzeit ohne Probleme aus dem Cashflow decken kann, auch wenn zwei solcher Schäden kurz nacheinander auftreten.
- Schadenshistorie bewerten: Analysieren Sie Ihr internes Schadensaufkommen der letzten 3 Jahre. Wie viele Schäden lagen unter der potenziellen Selbstbehaltsgrenze?
- Steuerliche Effekte kalkulieren: Beziehen Sie die steuerliche Absetzbarkeit eines selbst getragenen Schadens als Betriebsausgabe in Ihre Gesamtkalkulation mit ein.
Ein bewusst gewählter Selbstbehalt ist somit kein Verzicht auf Schutz, sondern ein klares Bekenntnis zur unternehmerischen Steuerung von Risiken.
Spezialmakler oder Hausbank-Agentur: Wer versteht Ihr Branchenrisiko besser?
Die Wahl des richtigen Partners für Ihre Versicherungsangelegenheiten ist ebenso entscheidend wie die Wahl der Policen selbst. Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Welten offen: der gebundene Vertreter Ihrer Hausbank oder einer grossen Versicherungsgesellschaft und der unabhängige Spezialmakler. Während die Hausbank-Agentur mit Bequemlichkeit und vertrauten Ansprechpartnern punktet, ist ihre Produktpalette naturgemäss auf das Angebot des eigenen Hauses beschränkt. Ein objektiver Marktüberblick ist so nicht möglich.

Ein Spezialmakler hingegen agiert als Ihr treuhänderischer Sachwalter. Er ist gesetzlich verpflichtet, in Ihrem besten Interesse zu handeln und aus der Vielfalt des Marktes die für Sie passende Lösung zu finden. Der entscheidende Vorteil liegt jedoch in der Branchenexpertise. Ein Makler, der auf produzierendes Gewerbe, IT-Dienstleister oder Heilberufe spezialisiert ist, kennt die spezifischen Risiken, die in Standardpolicen oft nicht abgedeckt sind. Er versteht die Gefahr von Rückwirkungsschäden in der Lieferkette oder die Feinheiten einer Vermögensschadenhaftpflicht für Softwareentwickler. Diese Tiefe kann ein generalistisch ausgerichteter Bankberater kaum bieten.
Die folgende Tabelle verdeutlicht die zentralen Unterschiede und hilft Ihnen bei der Einordnung, welcher Partner für Ihre strategischen Anforderungen am besten geeignet ist.
| Kriterium | Hausbank-Agentur | Spezialmakler | Assekuradeur |
|---|---|---|---|
| Marktübersicht | Eingeschränkt | Umfassend | Nischenfokussiert |
| Branchenkenntnisse | Generalistisch | Spezialisiert möglich | Hochspezialisiert |
| Massgeschneiderte Lösungen | Standardprodukte | Individuell anpassbar | Branchenspezifisch |
| Unabhängigkeit | Gebunden | Unabhängig | Produktspezialist |
| Beratungstiefe | Basis | Detailliert | Expertenniveau |
Für Gründer und CFOs, die eine reine Standardabsicherung suchen, mag die Hausbank ausreichen. Sobald Ihr Geschäftsmodell jedoch spezifische Risiken aufweist, ist der Gang zum Spezialmakler für eine professionelle Deckungslücken-Analyse unerlässlich.
Welchen Fehler dürfen Sie in den ersten 24 Stunden nach einem Brand niemals machen?
Ein Brand im Betrieb ist ein Schockszenario. In der Hektik und dem Stress der ersten Stunden werden oft fatale Fehler gemacht, die den Versicherungsschutz gefährden können – ganz gleich, wie gut Ihre Police ist. Der absolut grösste Fehler ist, aus falsch verstandenem Ordnungssinn oder Panik beschädigte Gegenstände vorschnell zu entsorgen oder den Schadensort zu verändern. Dies kann vom Versicherer als Vernichtung von Beweismitteln ausgelegt werden und Ihre Ansprüche erheblich schmälern oder sogar zunichtemachen.
Ihre oberste Pflicht als Versicherungsnehmer ist die Schadensminderung und die Dokumentation. Das bedeutet: Sichern Sie den Brandort (nach Freigabe durch die Feuerwehr), aber verändern Sie nichts. Ihre erste Handlung muss eine lückenlose fotografische und schriftliche Dokumentation sein. Fotografieren Sie alles aus verschiedenen Blickwinkeln: die Übersicht, die Details der Zerstörung, auch scheinbar unbeschädigte Bereiche. Jeder entsorgte Gegenstand ist ein nicht mehr nachweisbarer Schaden. Das zweite Gebot lautet: Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab, weder gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten noch Behörden. Die Klärung der Schuldfrage ist ein komplexer Prozess, voreilige Äusserungen können Ihnen später negativ ausgelegt werden.
Ein weiterer strategischer Punkt ist die Kommunikation mit dem Versicherer. Melden Sie den Schaden unverzüglich, aber prüfen Sie vorher kurz, ob der geschätzte Schaden den vereinbarten Selbstbehalt deutlich übersteigt. Wie ein Experte warnt, kann die Meldung von zu vielen kleinen Schäden unerwünschte Konsequenzen haben. Versicherungsmakler Leible aus Durbach bei Offenburg formuliert es so:
Reichen Sie mehrere Kleinschäden innerhalb kurzer Zeit oder einer bestimmten Periode von z.B. 1-3 Jahren ein, können Sie damit rechnen, dass der Versicherer entweder den Vertrag saniert und einen höheren Beitrag bei einem bestimmten Selbstbehalt verlangt oder den Vertrag direkt kündigt.
– Versicherungsmakler Leible, Versicherungsmakler in Durbach bei Offenburg
Bei grossen Schäden wie einem Brand ist die Meldung selbstverständlich. Hier gilt es, von Anfang an professionell zu agieren und dem Versicherer alle notwendigen Informationen strukturiert zur Verfügung zu stellen. Erwägen Sie bei sehr grossen und komplexen Schäden sogar, einen eigenen Sachverständigen nach § 84 VVG hinzuzuziehen, um auf Augenhöhe mit dem Versicherer zu verhandeln.
Zusammengefasst: Im Chaos nach einem Brand sind Disziplin und methodisches Vorgehen Ihre wertvollsten Güter, um den vollen Versicherungsschutz zu realisieren.
Zahlt die Versicherung bei einer Pandemie oder behördlichen Anordnung wirklich?
Die COVID-19-Pandemie war für viele Unternehmer ein Weckruf. Plötzlich sahen sie sich mit behördlich angeordneten Betriebsschliessungen konfrontiert und hofften auf ihre Betriebsschliessungsversicherung (BSV). Die Realität war ernüchternd: Viele Versicherer lehnten die Leistung ab. Der Streit landete vor den Gerichten und offenbarte, wie entscheidend das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen ist. Die Kernfrage war stets: Ist eine Pandemie durch ein neuartiges Virus wie SARS-CoV-2 von den Bedingungen gedeckt?

Oftmals enthielten die Policen eine abschliessende Liste von Krankheiten und Erregern, die einen Schadensfall auslösen. War das neue Virus nicht explizit genannt, verweigerten die Versicherer die Zahlung. Andere Versicherer hatten dynamische Klauseln, die sich auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bezogen. Hier war die Rechtslage komplexer. Ein Grundsatzurteil des BGH vom 18. Januar 2023 (Az. IV ZR 465/21) schuf hier mehr Klarheit, entschied aber nicht pauschal für alle Betroffenen. Es kommt extrem auf die exakte Formulierung der jeweiligen Police an.
Was lernen wir daraus für die Zukunft? Erstens: Eine pauschale Aussage „Die Versicherung zahlt“ oder „zahlt nicht“ gibt es nicht. Zweitens: Die Prüfung von Ausschlussklauseln und Definitionen ist existenziell. Bei einer neuen Police für Betriebsunterbrechung oder -schliessung muss explizit geklärt werden, wie „Pandemien“ und „behördliche Anordnungen auf einer nicht im Vertrag genannten Rechtsgrundlage“ behandelt werden. Ein guter Makler wird hier auf offene und zukunftssichere Formulierungen drängen.
Die strategische Lehre ist, sich nicht blind auf eine einzige Police zu verlassen. Risikomanagement für „Black Swan“-Events wie eine Pandemie erfordert einen mehrschichtigen Ansatz: eine solide Liquiditätsreserve, diversifizierte Geschäftsmodelle (z.B. Online-Vertriebswege) und eine genaue Kenntnis der Grenzen des eigenen Versicherungsschutzes. Die Versicherung ist ein Baustein, aber nicht die alleinige Lösung für systemische Risiken.
Unterschätzen Sie niemals die Bedeutung von Definitionen und Ausschlusslisten. Im Ernstfall sind sie der entscheidende Faktor, der über Leistung oder Ablehnung bestimmt.
Warum verweigern Versicherer den Schutz, wenn Sie keine 2-Faktor-Authentifizierung haben?
Viele Unternehmer sind schockiert, wenn ihre Cyber-Versicherung nach einem Hackerangriff die Leistung verweigert, weil keine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für wichtige Systeme wie E-Mail-Konten oder Cloud-Zugänge aktiviert war. Der Grund dafür liegt nicht in der Willkür der Versicherer, sondern in einem zentralen Rechtsbegriff des deutschen Versicherungsrechts: der Obliegenheitsverletzung. Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Pflicht oder Verhaltensnorm, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um den vollen Versicherungsschutz zu geniessen.
In der heutigen Bedrohungslandschaft gilt der Verzicht auf etablierte Sicherheitsstandards wie 2FA aus Sicht der Versicherer als grob fahrlässig. Sie argumentieren, dass das Unternehmen damit eine grundlegende Sicherheitspflicht verletzt hat. Es hat den Angreifern quasi die Tür offengelassen. Juristisch gesehen handelt es sich um eine „Gefahrerhöhung“, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat. Nach § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Versicherer bei einer grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit die Leistung kürzen oder – je nach Schwere des Verstosses – sogar komplett verweigern.
Die Versicherer sehen 2FA nicht mehr als „nice to have“, sondern als absolute Mindestanforderung an die IT-Sicherheit. Es ist die digitale Entsprechung der Pflicht, die Bürotür nachts abzuschliessen. Wer dies unterlässt, kann nicht erwarten, dass die Versicherung bei einem Einbruch den vollen Schaden trägt. Die Anforderungen gehen oft noch weiter und umfassen regelmässige Backups nach der 3-2-1-Regel (drei Kopien auf zwei verschiedenen Medien, eine davon extern), die Verschlüsselung von mobilen Geräten und die Durchführung von Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter.
Für Sie als CFO oder Gründer bedeutet das: Die Implementierung einer Cyber-Versicherung ist kein reiner Finanz-Akt, sondern muss zwingend mit einem IT-Sicherheitsaudit einhergehen. Sie müssen die in der Police geforderten Sicherheitsmassnahmen nicht nur kennen, sondern deren Umsetzung auch lückenlos dokumentieren können. Andernfalls kaufen Sie sich nur ein teures Versprechen, das im Ernstfall nicht eingelöst wird.
Der Abschluss einer Cyber-Police ohne die gleichzeitige Erfüllung der darin geforderten Sicherheitsstandards ist eine der teuersten Fehlentscheidungen im modernen Risikomanagement.
Die Gefahr versteckter Kosten bei der Implementierung neuer IT-Systeme
Die Einführung eines neuen ERP-Systems, einer Cloud-Infrastruktur oder einer neuen Branchensoftware ist oft mit erheblichen, aber sichtbaren Investitionen verbunden. Was viele Führungskräfte jedoch unterschätzen, sind die versteckten Risikokosten, die durch solche Projekte entstehen können. Diese Kosten manifestieren sich nicht auf der Rechnung des IT-Dienstleisters, sondern in potenziellen Schadensfällen, für die der bestehende Versicherungsschutz möglicherweise nicht ausreicht. Ein klassisches Beispiel ist die Datenmigration. Gehen hierbei sensible Kundendaten verloren oder werden beschädigt, kann dies zu teuren DSGVO-Verfahren und Reputationsschäden führen.
Ein weiteres Risiko sind Schnittstellenprobleme. Wenn das neue System nicht reibungslos mit bestehenden Anwendungen kommuniziert, kann dies zu Produktionsausfällen oder Fehlern in der Auftragsabwicklung führen. Dies fällt in den Bereich der Betriebsunterbrechungs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hier muss geprüft werden, ob die Policen auch Schäden abdecken, die durch die Implementierung von IT-Projekten verursacht werden. Oft sind solche „hausgemachten“ IT-Probleme in Standardpolicen ausgeschlossen.
Vor jeder grösseren IT-Implementation ist daher ein Versicherungsaudit unerlässlich. Analysieren Sie gemeinsam mit Ihrem Spezialmakler und Ihrem IT-Leiter die neuen Risiken, die durch das Projekt entstehen. Dies umfasst technische Aspekte wie die Notwendigkeit, mobile Geräte zu verschlüsseln und die 3-2-1-Backup-Regel konsequent umzusetzen, aber auch prozessuale Risiken. Für den Mittelstand gibt es spezialisierte Cyber-Versicherer; so schneiden für KMU laut Franke und Bornberg beispielsweise AIG, HDI, Hiscox und Markel mit „sehr gut“ ab. Doch auch die beste Police nützt nichts, wenn sie nicht auf das konkrete Projekt zugeschnitten ist.
Vergessen Sie nicht die Vermögensschadenhaftpflicht für das IT-Projekt selbst. Was passiert, wenn das Projekt fehlschlägt und hohe Kosten verursacht hat, ohne den gewünschten Nutzen zu bringen? Eine spezielle IT-Projekt-Police kann solche finanziellen Eigenschäden abdecken. Die Implementierung neuer IT ist somit immer auch ein Fall für das Risikomanagement, nicht nur für die IT-Abteilung.
Die Kosten eines IT-Projekts enden nicht mit der letzten Rate an den Softwareanbieter. Sie enden erst, wenn auch die damit verbundenen Risiken adäquat versichert sind.
Wie schnell finden Sie Ersatz, wenn Ihr Hauptlieferant durch höhere Gewalt ausfällt?
Die Abhängigkeit von einem einzigen Schlüssellieferanten (Single Sourcing) ist eine der grössten strategischen Gefahren für viele Unternehmen. Fällt dieser Lieferant durch einen Brand, eine Naturkatastrophe oder eine politische Krise aus, steht oft die eigene Produktion still. Dieses Kaskadenrisiko wird massiv unterschätzt. Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung greift hier in der Regel nicht, da der Schaden nicht im eigenen Betrieb, sondern extern entstanden ist. Dafür bedarf es einer speziellen Erweiterung, der sogenannten Rückwirkungsdeckung.
Diese Deckung sichert Schäden ab, die durch den Ausfall eines namentlich genannten Zulieferers (1. Grad) entstehen. Doch die moderne Lieferkette ist global und komplex. Was passiert, wenn der Lieferant Ihres Lieferanten (2. Grad) ausfällt? Auch dieses Risiko lässt sich versichern, erfordert aber eine nochmals erweiterte und teurere Police. Die Herausforderung wächst mit der Komplexität der Lieferketten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland zwingt immer mehr Unternehmen, ihre Lieferketten genau zu durchleuchten. Laut BSI-Angaben sind künftig schätzungsweise 29.000 Unternehmen in Deutschland von verschärften Standards betroffen, was die Bedeutung der Absicherung nochmals unterstreicht.
Versicherung ist hier jedoch nur die letzte Verteidigungslinie. Das aktive Management der Lieferkette ist die primäre Strategie. Dazu gehört die Etablierung einer Dual-Sourcing-Strategie für alle kritischen Komponenten. Das bedeutet, mindestens zwei voneinander unabhängige Lieferanten qualifiziert zu haben. Idealerweise befinden sich diese in unterschiedlichen geografischen Regionen, um Klumpenrisiken zu minimieren. Der Aufbau eines Pools von auditierten Alternativlieferanten, idealerweise innerhalb der EU, reduziert die Abhängigkeit und verkürzt im Krisenfall die Wiederanlaufzeiten drastisch.
Ein gut dokumentierter Notfallplan, der alternative Lieferanten und Logistikrouten umfasst, ist nicht nur operativ wertvoll. Wenn Sie diesen Plan Ihrem Versicherer vorlegen, beweisen Sie proaktives Risikomanagement. Dies kann sich positiv auf die Prämie für eine Rückwirkungsdeckung auswirken, da Sie das Risiko für den Versicherer nachweislich reduzieren.
Die Frage ist nicht, ob Ihr Lieferant ausfallen kann, sondern wann – und wie schnell Ihr Plan B dann greift.
Das Wichtigste in Kürze
- Von der Kostenstelle zum Steuerungsinstrument: Betrachten Sie Versicherungen nicht als notwendiges Übel, sondern als strategischen Hebel zur Steuerung Ihrer unternehmerischen Risiken.
- Selbstbehalt als Strategie: Eine hohe Risikotragfähigkeit bei Kleinschäden senkt nicht nur die Prämie, sondern schützt auch vor Vertragskündigung und sichert die langfristige Versicherbarkeit.
- Expertise schlägt Bequemlichkeit: Ein auf Ihre Branche spezialisierter Makler ist unerlässlich, um gefährliche Deckungslücken zu identifizieren, die Generalisten oft übersehen.
Wie sparen Sie 20 % Prämie, ohne Lücken im Versicherungsschutz zu riskieren?
Die Reduzierung von Versicherungskosten ist ein legitimes Ziel jedes CFOs. Der gefährlichste Weg dorthin ist die pauschale Kürzung von Deckungssummen oder der Verzicht auf wichtige Bausteine. Der strategisch kluge Weg führt über proaktives Risikomanagement und gezielte Verhandlungen. Einsparungen von 20 % und mehr sind realistisch, wenn Sie Ihre „Versicherbarkeit“ aktiv verbessern und als informierter Partner mit dem Versicherer agieren.
Ein zentraler Hebel ist der bereits diskutierte Selbstbehalt. Wie eine Finanztip-Studie im Kfz-Bereich zeigt, sparen Versicherte oft 18-25% der Prämie bei einem Selbstbehalt von nur 150-300€. Dieses Prinzip lässt sich auf Gewerbeversicherungen übertragen. Ein weiterer, oft unterschätzter Hebel ist der Nachweis von risikomindernden Massnahmen. Eine VdS-zertifizierte Einbruchmeldeanlage, die regelmässige Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder dokumentierte Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter sind bares Geld wert. Sie belegen, dass Sie das Risiko aktiv managen, was Versicherer mit niedrigeren Prämien honorieren.
Vermeiden Sie den Fehler der Komplettbündelung bei einem einzigen Versicherer, nur um einen vermeintlichen Rabatt zu erhalten. Oft ist es strategisch sinnvoller, zwei bis drei Kompetenzbündel bei unterschiedlichen Spezialversicherern zu bilden. So können Sie für jedes Risiko (z.B. Haftpflicht, Cyber, Sachwerte) den jeweils besten Anbieter am Markt wählen. Planen Sie eine jährliche Versicherungsrevision, idealerweise drei Monate vor Vertragsablauf. Dies gibt Ihnen genug Zeit, den Markt zu sondieren und Angebote zu vergleichen. Nutzen Sie Ihr ordentliches Kündigungsrecht nach § 11 VVG als legitimen Verhandlungshebel, um bessere Konditionen für das Folgejahr zu erzielen.
Letztlich basiert eine gute Verhandlungsposition auf Transparenz und Professionalität. Ein sauber dokumentiertes Risikomanagement, eine niedrige Schadenquote durch das Tragen von Kleinschäden und die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Makler, der den Markt kennt, sind die schlagkräftigsten Argumente für eine signifikante Prämienreduktion – ohne dabei gefährliche Deckungslücken aufzureissen.
Der nächste logische Schritt ist eine systematische Revision Ihres bestehenden Versicherungsportfolios, um Deckungslücken und Einsparpotenziale zu identifizieren.